Hinweis zur Produkthaltbarkeit:
Die gesetzliche Gewährleistung ist nicht mit der Haltbarkeit oder Verwendungsdauer eines Produkts gleichzusetzen. Die Angabe „mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung“ legt daher keine Mindesthaltbarkeit von zwei Jahren fest.
Für die Haltbarkeit bzw. Verwendungsdauer des jeweiligen Produkts beachten Sie bitte die produktspezifischen Angaben auf dem Produkt oder seiner Verpackung, z. B. Mindesthaltbarkeitsdatum, Verwendbarkeitsdatum oder Verwendungsdauer nach dem Öffnen. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bei mangelhafter bzw. nicht vertragsgemäßer Ware bleiben hiervon unberührt.


